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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein zentraler Tätigkeitsbereich der Kanzlei.
Eine Vielzahl unserer Mandanten treibt Handel mit verschiedensten Gütern über die deutsch polnische Grenze.

Das Spektrum der in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen der Kanzlei umfasst insbesondere die Geltendmachung von Kaufpreisansprüchen aus Handelskauf, Geltendmachung von Ansprüchen aus Fracht, Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Handels- und Vertriebsverträgen, Prüfung und Erstellung von Verträgen mit Handelsvermittlern (Handelvertreter, Vertragshändler, etc.), Geltendmachung von Provisionsansprüchen und sonstigen Ansprüchen aus Handelsvertretervertrag, Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers (insbesondere Mängelansprüche).