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Die Abrechnung der Leistungen der Kanzlei erfolgt in der Regel nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

 

Alternativ kommt insbesondere bei der Erbringung von Beratungsleistungen eine Abrechnung nach Stundenbasis oder gegebenefalls nach vereinbarten Pauschalen in Frage.