Rückerstattung deutscher LKW-Maut
Erstattung deutscher LKW-Maut
BGH: Beschluss vom 19.06.2012 - 4 ARs 5/12
Die ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzung des § 83 Nr. 4 IRG, wonach bei zu erwartender
lebenslanger Freiheitsstrafe eine Überprüfung der Vollstreckung der verhängten Strafe spätestens
nach 20 Jahren erfolgen muss, ist durch die nach Art. 560 ff. der polnischen Strafprozessordnung
vorgesehene Möglichkeit einer Begnadigung erfüllt. (amtlicher Leitsatz)