Arbeitsrecht
Die unbeschränkte Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für polnische Staatsangehörige bewirkte ein gesteigertes Interesse und Beratungsbedarf unserer Mandanten im Bereich des Arbeitsrechts.
Neue Investitionen und insbesondere Gründungen von Tochtergesellschaften bzw. Zweigniederlassungen ausländischer gesellschaften in Deutschland gehen meistens einher mit der Notwendigkeit, arbeitsrechtliche Sachverhalte zu prüfen und zu regeln.
Die Kanzlei berät dabei Unternehmen als Arbeitgeber.
Insbesondere im deutsch-polnischen Wirtschaftsverkehr sind die Themenkreise Arbeitnehmerentsendung sowie Arbeitnehmerüberlassung von großer Bedeutung.
Gleichzeitig beraten und vertreten wir Arbeitnehmer.
Schliesslich geht es gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten um die richtige Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung (Stichwort „Scheinselbständigkeit“).